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   OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04   

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https://dejure.org/2005,3364
OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,3364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,3364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 4 U 167/04 (https://dejure.org/2005,3364)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Unlautere Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung mit Aussagen Dritter über als Nahrungsergänzungsmittel angebotene "T-Produkte"; Geplante, zielgerichtete und bewusste Nutzung einer Aussage zu Werbezwecken als Voraussetzung für das Verbot einer gesundheitsbezogenen Werbung; Voraussetzungen des Begriffs der ...

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; LMBG § 11; ; LMBG § 18; ; LMBG § 18 Abs. 1; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 4; ; LMBG § 18 Abs. 4; ; NemV § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; NemV § 3 Abs. 4; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LMBG § 11 § 18; UWG § 1 (a.F.) § 3 § 4 Nr. 11
    Verstoß gegen das Verbot gesundheitsbezogener Werbung durch Beitrag eines Anrufers in einer TV-Verkaufssendung für Nahrungsergänzungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2006, 52
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04
    Diese Norm ist genauso wie § 11 LMBG jedenfalls auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2004, 1037, 1038 - Johanniskraut).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 U 167/04
    Insbesondere soll die Furcht vor Krankheiten nicht für Werbeaussagen instrumentalisiert oder der Verbraucher davon abgehalten werden, rechtzeitig den Arzt aufzusuchen (vgl. BGH GRUR 1998, 493, 493 -Gelenk-Nahrung).
  • OLG Hamm, 11.09.2018 - 4 U 134/17

    Vertrieb von Kinesiologie Tapes

    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was die entsprechenden Schutzvorschriften verhindern wollen (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 10.02.2005 - 4 U 167/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2010 - 6 U 135/09 und Urteil vom 27.03.2007 - 20 U 118/06 - jeweils für Äußerungen angerufener Zuschauer in einer Werbesendung).

    Wer gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04 , GRUR 2007, 890-896 -Jugendgefährdende Medien bei eBay, BGH Urteil vom 03.03.2016 - I ZR 140/14,GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon, Senat, Urteil. v. 10.02.2005 - 4 U 167/04, juris Rn. 36 OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.09.2010 - 6 U 135/09, juris Rn. 33; OLG Düsseldorf, Urteil.

  • OLG Hamm, 26.07.2005 - 4 U 182/04

    Wettbewerbsrechtlicher Verstoß bei Zuschaueräußerungen über krankheitslindernde

    Unter Hinweis auf den Rechtsstreit 4 U 167/04 OLG Hamm werfen die Beklagten dem Kläger mit näheren Ausführungen vor, das Vorgehen sei rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG), der Kläger habe die Ansprüche mit einer Klage geltend machen können.

    Der Kläger hat hier im Hinblick auf das Verfahren 4 U 167/04 OLG Hamm nicht mehrere, in einer Werbeaktion enthaltenen Verstöße ohne sachlichen Grund aufgespalten und mehrere Klagen nacheinander erhoben, obwohl er sie mit einer Klage hätte geltend machen können (vgl. dazu Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 8 Rdn. 4.14).

  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung

    Damit ist die Fernsehsendung zugleich auch eine Werbeveranstaltung der Beklagten (so schon OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 52, juris Rn. 29; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 4 U 8/06, juris Rn. 174).

    Es kann im Rahmen einer Fernsehwerbesendung mit Zuschauerbeteiligung genügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Werbeaussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Werbeaussagen seinen Teil der zu vermittelnden Werbeinformation (OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 52, juris Rn. 33, 34; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 4 U 8/06, juris Rn. 175; OLG Düsseldorf, MD 2008, 359, 360).

  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Es reicht aus, dass sie diese Angaben im Rahmen der Sendung verwendet haben (Senatsurteil vom 10. Februar 2005 - 4 U 167/04).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 131/09

    Ausräumung der Begehungsgefahr einer Wettbewerbsverletzung durch Abgabe einer

    Auch dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Selbstmedikation Vorschub geleistet wird, was die Vorschrift verhindern will (Urteil des Senats vom 27. März 2007 - I-20 U 118/06; im Anschluss an OLG Hamm OLGR Hamm 2006, 52).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 127/07

    Unterlassungsanspruch und Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten bezüglich

    "Der Senat schließt sich den Ausführungen des OLG Hamm im Urteil vom 10. Februar 2005 (4 U 167/04, Anlage K 3 = Bl. 20 ff. GA, veröffentlicht etwa in OLGR Hamm 2006, 52) zur Frage der Verwendung von Drittäußerungen in Konstellationen wie der vorliegenden an.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2007 - 20 U 118/06

    Unmittelbare Wiedergabe oder Zitat der Äußerung eines Dritten i.R.e. Werbung als

    Der Senat schließt sich den Ausführungen des OLG Hamm im Urteil vom 10. Februar 2005 (4 U 167/04, Anlage K 3 = Bl. 20 ff. GA, veröffentlicht etwa in OLGR Hamm 2006, 52) zur Frage der Verwendung von Drittäußerungen in Konstellationen wie der vorliegenden an.
  • LG Berlin, 30.12.2005 - 102 O 54/05

    Anspruch eines eingetragenen Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen

    Vielmehr reicht die Wiedergabe der Äußerungen im Rahmen einer Sendung aus, wenn diese in einer Weise mit der Werbung verbunden sind, dass aus der Sicht der mit der Sendung angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck entstehen kann, das gerade beworbene Mittel könne die angesprochenen Krankheiten verhüten oder lindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. Februar 2005, 4 U 167/05, BeckRS 2005 09141).
  • OLG Schleswig, 01.07.2008 - 6 U 14/08

    Zur irreführenden Werbung mit schlankmachender Wirkung bei Nahrungssupplementen

    Eine solche wettbewerbsbezogene Vorschrift ist § 12 Abs. 1 LFGB (vgl. BGH GRUR 2004, 1037, 1038; OLG Hamm, OLGR 2006, 52).
  • LG Frankenthal, 07.03.2006 - 1 HKO 54/05

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Lebensmittel: Haftung des Vertreibers eines

    Diese Norm ist genauso wie § 11 LMBG jedenfalls auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. OLG Hamm, OLGR 2006, 52 = Magazindienst 2005, 549; BGH, GRUR 2004, 1037, 1038, - Johanniskraut).
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